Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unternehmen: Odex doo RJ Wild Montenegro

  1. Vertrag über organisierte Wandertouren

1. Die Verantwortung liegt bei dem Unternehmen, das organisierte Wandertouren durchführt (im Folgenden als „das Unternehmen“ bezeichnet), dessen vollständiger Name oben und in seinen Tourbroschüren erscheint. Kunden, die an solchen Wandertouren (im Folgenden einfach als „Touren“ bezeichnet) teilnehmen, schließen mit dem Unternehmen einen Vertrag über organisierte Touren (im Folgenden als „Reisevertrag“ bezeichnet) ab.

2. Das Unternehmen stellt Tourarrangements und Reiseplanmanagement bereit, sodass der Kunde geführte Wandertouren einschließlich Transport/Unterkunft vor Ort (im Folgenden als „Tourleistungen“ bezeichnet) von Transport-/Unterkunftsbetreibern zur Verfügung gestellt bekommt während des von Betreibern und des Unternehmens festgelegten Reiseplans.

3. Der Inhalt und die Bedingungen des Vertrages müssen denen entsprechen, die für jeden Reiseplan angegeben sind, den Bedingungen wie unten angegeben, den endgültigen Reiseplan, der den Kunden vor dem Startdatum der Tour ausgehändigt wird (im Folgenden als “endgültiger Reiseplan” bezeichnet), und de organisierten Wandertouren wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens beschrieben (im Folgenden als “Allgemeine Geschäftsbedingungen für organisierte Wandertouren” bezeichnet).

 

  1. Beantragung von Reiseverträgen und deren Abschluss

1. Der Kunde muss die vom Unternehmen geforderten Informationen auf dem Antragsformular des Unternehmens angeben und das Formular zusammen mit der erforderlichen Anzahlung für die Reservierung einreichen. Die geleistete Anzahlung wird auf den Reisepreis, die Stornierungsgebühren oder Strafen angerechnet.

2. Das Unternehmen kann Bewerbungen für Reiseverträge per E-Mail oder Online-Antrag über die Website des Unternehmens annehmen. In solchen Fällen muss der Kunde das Antragsformular und die Reservierungsanzahlung innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Bestätigung der Antragsannahme an das Unternehmen übermitteln. Wenn der Kunde das erforderliche Antragsformular und die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen einreicht, wird die Reservierung ungültig.

3. Der Reisevertrag kommt mit Zustimmung des Unternehmens zum Vertragsschluss und Eingang der Anzahlung zustande. Wenn Tourarrangements per Telefon getroffen werden, wird der Reisevertrag mit der Annahme der Anzahlung durch das Unternehmen gemäß Abschnitt 2 gültig. Wenn Kunden Tourarrangements per Post, Fax oder anderen Kommunikationsmitteln anfordern, tritt der Reisevertrag in Kraft bei Zahlung der Anzahlung und Benachrichtigung des Unternehmens über die Annahme des Reisevertrages. Der Vertrag für jede Touranfrage durch jegliche Kommunikation, einschließlich Telefon, Post, Fax oder andere, wird gemäß Artikel 21-2 gültig.

4. Bei der Beantragung von Gruppenreisearrangements (mehr als 2 Personen) wird der Reisevertrag einschließlich Vertragsschluss und Vertragsrücktritt zwischen dem Unternehmen und dem Gruppenvertreter ausgeführt.

5. Der für den Vertrag zuständige Gruppenvertreter stellt dem Unternehmen die Namensliste der Mitglieder bis zu dem von dem Unternehmen bestimmten Termin zur Verfügung.

6. Das Unternehmen haftet nicht für Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen, die der Gruppenvertreter in der Vergangenheit oder in der Zukunft hat.

7. Falls der Gruppenvertreter die Gruppe nicht begleitet, wird das Unternehmen eines der Mitglieder, das vom Vertreter ausgewählt wurde, als Gruppenvertreter, der nach dem Startdatum der Tour für den Vertrag verantwortlich ist, ansehen.

8. Kann der Reisevertrag wegen Vollbelegung der Sitzplätze oder Zimmer oder aus anderen Gründen bei der Buchung nicht abgeschlossen werden, kann das Unternehmen den Kunden bitten, mit seiner Zustimmung bis zum angegebenen Datum zu warten.

(Dieser Buchungsstatus wird im Folgenden als „Wartend“ bezeichnet.) In diesem Fall wird der Kunde als „Wartender Kunde“ registriert und das Unternehmen wird sich bemühen, ihn buchbar zu machen. Auch in diesem Fall wird das Unternehmen dem Kunden die Anzahlung für die Reservierung in Rechnung stellen („Warten“ garantiert keine Buchungsbestätigung). Wenn der Kunde jedoch das Unternehmen auffordert, die Wartezeit aufzuheben, oder wenn die Buchung bis zum angegebenen Tag nicht bestätigt wird, erstattet das Unternehmen dem Kunden die volle Reservierungskaution zurück.

9. Auch im Falle des vorstehenden Punkts kommt der Reisevertrag an dem Datum zustande, an dem das Unternehmen den Gast über die Bestätigung informiert.

10. Die Anzahlung (pro Person) beträgt 30 Prozent des Reisepreises.

11. Der Kunde muss das Unternehmen beim Einreichen eines Antrags benachrichtigen, wenn während der Reisezeit eine besondere Berücksichtigung erforderlich ist. Das Unternehmen wird solchen Anfragen nach Möglichkeit nachkommen.

 

  1. Besondere Teilnahmebedingungen für die Tour

1. Ein Kunde unter 18 Jahren, der während der Reisezeit allein reist, muss dem Unternehmen die schriftliche Zustimmung seines/ihres Vormunds geben. Das Unternehmen akzeptiert keine Kunden unter 16 Jahren.

2. Das Unternehmen kann einen Antrag ablehnen, wenn das Alter, die Qualifikationen, Fähigkeiten oder sonstigen Bedingungen des Kunden nicht denen entsprechen, die für Touren bestimmt sind, die auf bestimmte Kundenkategorien oder -zwecke ausgerichtet sind. Der Kunde ist verpflichtet, eine Reisebeschreibung und Anforderungen sorgfältig zu lesen (siehe auch Artikel 19).

3. Das Unternehmen kann den Antrag eines Kunden ablehnen, wenn aufgrund seiner/ihrer körperlichen Verfassung ein sicherer und reibungsloser Tourablauf nicht gewährleistet werden kann. Im Zweifelsfall sollte ein Kunde ärztlich beurteilen lassen, ob sein Gesundheitszustand den Anforderungen einer Tour gewachsen ist. In einigen Fällen wird das Unternehmen dem Kunden empfehlen, sich einer anderen Tour mit dem Mindestzuschlag anzuschließen oder seine Teilnahme an der Tour ablehnen. In Bezug auf die Punkte 1., 2. und 3. teilt das Unternehmen die Annahme oder Ablehnung der Teilnahme des Kunden an der Tour innerhalb einer Woche nach Einreichung des Antrags mit.

4. Stellt das Unternehmen während der Reise fest, dass der Kunde aufgrund von Krankheit, Funktionsstörung oder sonstigen Gründen eine medizinische Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt benötigt, wird das Unternehmen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einen reibungslosen Reiseablauf zu gewährleisten. Alle durch solche Maßnahmen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

5. Eigenständige Aktivitäten aus Gründen eigener Wahl des Kunden werden während der Tour nicht durch das Unternehmen vermittelt. Das Unternehmen kann jedoch je nach Reiseverlauf solche Aktivitäten unter gesonderten Bedingungen arrangieren.

6. Das Unternehmen kann die Teilnahme des Kunden verweigern, wenn es feststellt, dass er oder sie droht, die gemeinsamen Aktivitäten der Tourteilnehmer zu stören oder irgendwie zu hindern.

7. Das Unternehmen kann die Teilnahme des Kunden auch aus tour-relevanten Gründen ablehnen.

 

  1. Vertragsdokument und endgültiger Reiseplan

1. Nachdem der Kunde einen Reisevertrag mit dem Unternehmen gemäß den vorstehenden Artikeln 2 und 3 abgeschlossen hat, werden die Broschüre und die hier aufgeführten Reisebedingungen in den Reisevertrag aufgenommen.

2. Sofern im Reisevertrag nicht anders angegeben, muss das Unternehmen spätestens einen Tag vor Reisebeginn einen schriftlichen Reisevertrag vorlegen, der den Reiseverlauf, Einzelheiten zu den Dienstleistungen, andere Reisebedingungen und die Verantwortung des Unternehmens gegenüber den Kunden enthält. Ungeachtet dessen wird dem Kunden der endgültige Reiseplan bis zum Startdatum vorgelegt, wenn die Anmeldung für die organisierte Tour am oder nach 7 Tagen vor dem Startdatum der Tour erfolgt.

3. Der Umfang der Reiseleistungen, für die das Unternehmen bei der Organisation und Verwaltung des Reiseplans haftet, wird im Reisevertrag gemäß Punkt 1 und im endgültigen Reiseplan gemäß Punkt 2 angegeben.

 

  1. Zahlung der Reisegebühr

Die Reisegebühr muss spätestens am 20. Tag vor dem Beginn des Tourdatums bezahlt werden. Wenn der Antrag am oder nach dem 20. Tag vor Beginn der Tour gestellt wird, muss die Reisegebühr vor Tourbeginn bis zu einem vom Unternehmen festgelegten Datum bezahlt werden. Auch wenn der Kunde und das Unternehmen den in Artikel 21 festgelegten Korrespondenzvertrag nicht abschließen, wenn der Kunde Mitglied des mit dem Unternehmen verbundenen Kreditunternehmens ist und zustimmt, für den Reiseplan per Kreditkarte zu bezahlen, belastet das Unternehmen die Kreditkarte des Kunden für die Reisegebühr (einschließlich Anzahlung und Zusatzgebühren), alle Stornogebühren oder Nichterfüllungsgebühren gemäß Artikel 12 sowie zusätzliche Gebühren und Bearbeitungsgebühren gemäß Artikel 9, auch ohne die Unterschrift des Kunden. Bei fehlender Anfrage des Kunden wird die Karte an dem Tag belastet, an dem der Kunde den Reiseplan akzeptiert.

 

  1. Reisegebühr

1. Wenn es keine besonderen Bedingungen gemäß Artikel 3 gibt, wendet das Unternehmen im Allgemeinen den gleichen Tarif für alle Kunden an, die eine Tour buchen – volljährig und minderjährig.

2. Die Reisegebühr ist für jede Tour angegeben. Kunden werden gebeten, die Reisegebühr entsprechend dem Startdatum und der Anzahl der Teilnehmer zu bestätigen.

3. Die Reisegebühr ist die Grundlage für die Berechnung der Stornogebühr (Artikel 12-1), der Nichterfüllungsgebühr (Artikel 14) und etwaiger Änderungsgebühren (Artikel 20).

 

  1. Umfang der Reisegebühr

Das Folgende kann eventuell Elemente enthalten, die nichts mit den Touren zu tun haben, die der Kunde auswählt. Bitte beachten Sie, dass die in der Reisegebühr enthaltenen Leistungen nur diejenigen sind, die im Reiseplan angegeben sind. Grundsätzlich erstattet das Unternehmen den unten stehenden Tarif nicht, selbst wenn Kunden sich entscheiden, die entsprechenden Dienstleistungen nicht zu nutzen.


Hotelzimmer
: Einzel- oder Zweibettzimmer (Zwei-in-einem-Zimmer) in den Hotels, die im jeweiligen Reiseverlauf angegeben sind. Zimmer in Berghütten können je nach Reiseverlauf für 2 Personen und mehr sein. Wenn möglich, bucht das Unternehmen Einzelzimmer für alleinreisende Kunden.

Mahlzeiten: Nur die im jeweiligen Reiseplan angegebenen Mahlzeiten.

Reiseleitung, Ausflüge und Extra-Aktivitäten: Führung durch einen englischsprachigen Reiseleiter Die Touren werden mit Bus, Minibus oder Van (Start/Ende des Weges) und zu Fuß durchgeführt, zuzüglich Eintrittsgebühren für Nationalparks, Museen usw., die in jeder Reiseroute erwähnt werden. Andere Aktivitäten wie Wandern oder Sightseeing (z. B. Rafting) können von lokalen Anbietern durchgeführt werden. Abhängig von der Teilnehmerzahl der Tour kann ein Minibus, eine Limousine oder ein Taxi auf Sitzplatzbasis genutzt werden.

Transfers: Mit dem Bus. Eine Limousine, ein Van oder ein Taxi kann verwendet werden, wenn die Gesamtzahl der Tourteilnehmer gering ist.

Gepäck: Der Transfer und die Handhabung eines normal großen Gepäckstücks (bis zu 50 cm x 60 cm x 120 cm) pro Person.

Steuer: Verbrauchssteuer.

 

  1. In der Reisegebühr nicht enthalten

Gebühren und Ausgaben, die nicht im vorstehenden Artikel 7 aufgeführt sind, wie z. B.:

  1. Wäsche, Telefon, zusätzliche Mahlzeiten und Getränke sowie alle anderen Ausgaben persönlicher Natur.
  2. Arztkosten bei Verletzungen und Krankheit
  3. Reise- und Übernachtungskosten zwischen Ankunft/Abreise und Start- und Endpunkt des Reiseplans.
  4. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Fluggesellschaft oder dem Flughafen, einschließlich Übergepäck.
  1. Zusätzliche Gebühren

Zusätzliche Gebühren werden auf Kundenwunsch oder auf der Grundlage von Sonderbedingungen gemäß Artikel 3 eingeführt.

 

  1. Änderung des Inhalts des Tourleistungen

Das Unternehmen kann nach Abschluss des Reisevertrags seine Inhalte und Dienstleistungen aus einem der folgenden Gründe ändern, wie z.B. Naturkatastrophen, Wetterbedingungen, zivile Unruhen, Aussetzung der Leistungen von Transport-/Unterkunftseinrichtungen, Bereitstellung von Transportmitteln, die nicht auf dem ursprünglichen Plan basieren, behördliche Anordnungen oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein sicherer und reibungsloser Reiseablauf gemäß dem Reiseplan als unmöglich erachtet wird oder wenn ein triftiger Grund zur Annahme besteht, dass die Tour nicht fortgesetzt werden kann. Die Reisepläne der vom Unternehmen angebotenen Touren zeigen den geplanten Ablauf der Wandertouren, ohne deren genauen Ablauf zuzusichern. Generell ist das Unternehmen stets bemüht, die auf dem Internetportal des Unternehmens präsentierten Reiseangebote so richtig und genau wie möglich zu beschreiben. Dennoch können sich die Reisepläne der angebotenen Wandertouren ändern und wenn es zum Beispiel aufgrund schlechter Wetterbedingungen die Situation erfordert und es möglich ist, kann eine andere Wanderroute oder eine alternative Aktivität gewählt werden. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Bei Änderungen von Leistungsinhalten muss das Unternehmen rechtzeitig erklären, dass es unter den gegebenen Umständen nicht gemäß dem Reisevertrag funktionieren kann. Diese Erklärung kann jedoch gemacht werden, nachdem Überarbeitungen vorgenommen wurden, wenn die Bedingungen dies erfordern. Reiseplanänderungen, für die das Unternehmen eine Entschädigung zahlen muss, sind in der Tabelle in Artikel 20 aufgeführt.

 

  1. Änderung der Reisegebühr

1. Aufgrund ungewöhnlicher oder unvorhergesehener wirtschaftlicher Entwicklungen kann das Unternehmen seine geplanten Gebühren entsprechend Erhöhungen oder Senkungen der Beförderungspreise und/oder Gebühren für organisierte Reisen ändern. In solchen Fällen wird das Unternehmen den Kunden spätestens am 15. Tag vor Beginn des Tourdatums benachrichtigen.

2. Das Unternehmen kann, wenn die Tourkosten aufgrund von Faktoren wie in Artikel 10 oder höher gestiegen sind, die Reisegebühr entsprechend ändern, es sei denn, ein Ersatz ist aufgrund eines Mangels an Einrichtungen wie Transportplätzen, Hotelzimmern usw. erforderlich.

3. Wenn das Unternehmen festlegt, dass die Reisegebühren von der Anzahl der Teilnehmer abhängen, und sich die Anzahl der Teilnehmer aus Gründen ändert, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, ändert das Unternehmen den Reisepreis innerhalb des zulässigen Bereichs, wie im Reisevertrag angegeben.

 

  1. Rücktritt vom Reisevertrag durch den Kunden

1. Vor Beginn der Tour ist der Kunde jederzeit berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen, muss dem Unternehmen jedoch eine Stornogebühr gemäß Artikel 14 unten zahlen.

2. Wenn der Kunde das Startdatum oder den Transport, die Unterkunft, die Tour oder die Tourteilnehmer nach Belieben ändert, betrachtet das Unternehmen dies als Stornierung der gesamten Tour und die angegebenen Stornierungsgebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

3. In jedem der folgenden Fälle kann der Kunde den Reisevertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr stornieren.

1) Wenn der Inhalt des Reisevertrages wesentlich überarbeitet wurde. Änderungen sind jedoch auf die auf der linken Seite der Tabelle in Artikel 20 aufgeführten Fälle und andere wichtige Umstände zu beschränken.

2) Bei Erhöhung der Reisegebühr gemäß Artikel 11-1.

3) In Fällen, in denen Naturkatastrophen, zivile Unruhen, die Einstellung von Dienstleistungen in Bezug auf Transport, Unterkunft und andere Einrichtungen, behördliche Anordnungen oder andere Gründe einen sicheren und reibungslosen Tourverlauf unmöglich machen oder wenn es einen triftigen Grund zu der Annahme gibt, dass die Tour nicht fortgesetzt werden kann.

4) Wenn das Unternehmen den endgültigen Reiseplan nicht bis zum vorgeschriebenen Datum an den Kunden geliefert hat.

5) Wenn die Tour aufgrund von Faktoren, für die das Unternehmen verantwortlich ist, unmöglich wird.

4. Das Unternehmen erstattet den Restbetrag der erhaltenen Reisegebühr (Anzahlung) nach Abzug der Stornogebühren. Reicht die Anzahlung für die Tour zur Deckung der Stornogebühr nicht aus, wird die Firma die Differenz gesondert in Rechnung stellen. Wenn der Reisevertrag aus den im Punkt 3 genannten Gründen gekündigt wird, erstattet das Unternehmen die erhaltene Reisegebühr (Anzahlung) vollständig zurück.

 

  1. Stornierung von Reiseverträgen und Touren durch das Unternehmen

1. Wenn der Kunde die Reisegebühr nicht bis zum vorgeschriebenen Datum bezahlt hat, kann das Unternehmen den Reisevertrag kündigen. In solchen Fällen zahlen die Kunden dem Unternehmen die anwendbare Stornogebühr.

2. In jedem der folgenden Fälle kann das Unternehmen den Reisevertrag kündigen.

1) Wenn sich herausstellt, dass der Kunde das Alter, die Qualifikation, die Fähigkeiten oder andere vom Unternehmen für die Teilnahme an der Tour festgelegte Anforderungen nicht erfüllt.

2) Wenn der Kunde aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen körperlich nicht in der Lage ist, an der Tour teilzunehmen.

3) Wenn es Hinweise dafür gibt, dass der Kunde anderen Teilnehmern Schwierigkeiten oder Unannehmlichkeiten bereiten kann, oder anderweitig die reibungslose Durchführung der gemeinsamen Aktivitäten der Tour stören kann.

4) Wenn die vom Unternehmen im Reisevertrag / Reiseangebot festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In solchen Fällen wird das Unternehmen den Kunden spätestens 13 Tage vor Beginn der Tour über die Absage der Tour informieren.

5) Im Falle einer Naturkatastrophe, Unruhen, Aussetzung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Transport, Unterkunft usw., behördlichen Anordnungen oder anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, und wenn eine sichere und reibungslose Tour gemäß dem angegebenen Reiseplan wie im Reisevertrag angegeben unmöglich geworden ist oder ein triftiger Grund zu der Annahme besteht, dass die Reise nicht fortgesetzt werden kann. Dies gilt nicht bei schlechten Wetterbedingungen, in diesem Fall können alternative Routen oder Aktivitäten angeboten werden (wenn möglich).

6) Wenn der Kunde Dinge verlangt, die über den angemessenen Umfang der Vertragsdetails hinausgehen.

7) Auch nach Abschluss des Korrespondenzvertrags, wenn das Unternehmen den für den Reisepreis angegebenen Betrag aufgrund einer Ungültigkeit der Kreditkarte des Kunden oder gemäß der Vereinbarung des Kreditunternehmens nicht erhalten kann.

3. Wenn das Unternehmen den Reisevertrag gemäß Punkt 1 oben storniert, erstattet es die Zahlung nach Abzug der angegebenen Strafen von dieser Zahlung oder von der vom Kunden erhaltenen Anzahlung. Wenn das Unternehmen eine Tour gemäß Punkt 2 oben storniert, erstattet es den vollen Betrag der vom Kunden erhaltenen Reisegebühr (oder der Anzahlung).

 

  1. Stornogebühren

1. Kündigt ein Kunde den Reisevertrag aus persönlichen Gründen, gelten für die Reisegebühr die nachfolgenden Stornosätze. Kunden, die an der Tour teilnehmen, wird der Restbetrag der zusätzlichen Kosten pro Zimmer in Zusammenhang mit der Änderung der Teilnehmerzahl berechnet. Für Stornierungen der Touren (inkl. Übernachtungen) gilt Folgendes.

Zeitpunkt der Stornierung
Stornierungsrate
(1) Wenn die Stornierungsmitteilung 21 oder mehr Tage vor Beginn der Tour beim Unternehmen eingeht
Anzahlung geleistet
(2) Wenn die Stornierung 20 Tage bis 14 Tage vor Reisebeginn beim Unternehmen eingeht
40 % der Reisegebühr
(3) Wenn die Stornierung 13 Tage bis 8 Tage vor Reisebeginn beim Unternehmen eingeht
60 % des Reisegebühr
(4) Wenn die Stornierung 7 Tage bis 4 Tage vor Reisebeginn beim Unternehmen eingeht
80 % des Reisegebühr
(5) Wenn die Stornierungsmitteilung vor 3 Tagen bis 1 Tag vor dem Startdatum (oder während der Tour) beim Unternehmen eingeht
100 % der Reisegebühr

2. Wenn ein Kunde die Reisegebühr nicht bis zum angegebenen Datum bezahlt, geht das Unternehmen davon aus, dass der Kunde am folgenden Tag storniert hat, und es fallen die oben angegebenen Stornierungsgebühren an.

Der Zeitpunkt der Kündigung richtet sich nach Mitteleuropäischer Zeit.

  1. Vertragskündigung nach dem Startdatum der Tour

1. Kündigung durch den Kunden

1) Wenn der Kunde die Reisegruppe aus persönlichen Gründen verlässt, betrachtet das Unternehmen dies als Verlust der vertraglich vereinbarten Rechte und Ansprüche auf Rückerstattung.

2) Wenn bestimmte Leistungen aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht wie im Reisevertrag versprochen erbracht werden können, können relevante Teile des Vertrags gekündigt werden, wobei die entsprechende Rückerstattung vom Gesamtreisepreis abgezogen wird. Dies gilt nicht bei schlechten Wetterbedingungen, in diesem Fall können alternative Routen oder Aktivitäten angeboten werden (wenn möglich).

2. Kündigung durch das Unternehmen

1) Das Unternehmen kann den Reisevertrag für Touren für einen Kunden nach dem Abreisedatum in folgenden Fällen kündigen:

a) Wenn der Kunde die Tour aufgrund von Krankheit oder anderen Faktoren nicht fortsetzen kann.

b) Wenn der Kunde den Ablauf der gemeinsamen Aktivitäten der Reiseteilnehmer trotz Anweisungen der Reiseleitung stört oder mit Gewalttaten und Drohungen andere gefährdet, was ansonsten die Sicherheit und einen reibungslosen Reiseablauf gefährdet.

c) Wenn die Durchführung der Tour aus Gründen unmöglich wird, die anderen Kunden zuzurechnen sind.

d) Wenn die Tour aufgrund von Naturkatastrophen, Bürgerunruhen, Arbeitskämpfen, Aussetzung von Dienstleistungen von Transport- oder Unterkunftseinrichtungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, nicht fortgesetzt werden kann. Dies gilt nicht für schlechte Wetterbedingungen, in diesem Fall können alternative Routen oder Aktivitäten angeboten werden (wenn möglich).

3. Stornierungen und Rückerstattungen

Wenn das Unternehmen den Reisevertrag gemäß vorstehendem Punkt 2.1) kündigt, gelten die für den Kunden erbrachten Reiseleistungen als erbracht und eine Rückerstattung der Reisegebühr für noch nicht erbrachte Leistungen wird ausgeführt. In Fällen, in denen Reiseleistungen aufgrund eines Tourabbruchs oder von Dienstleistungen, für die das Unternehmen Kosten, Stornierungsgebühren, Vertragsstrafen usw. bezahlt hat (oder zahlen wird), nicht erbracht werden, erstattet das Unternehmen nur den Restbetrag.

4. Wenn das Unternehmen den Reisevertrag für Touren gemäß Punkten 2.1) a) und d) oben storniert, trifft das Unternehmen auf Kosten des Kunden die erforderlichen Vorkehrungen für die Rückkehr zum Ausgangspunkt.

  1. Erstattung von Reisegebühren

1. Sollte das Unternehmen in einem Fall wie der Reduzierung der Reisegebühr gemäß Artikel 11 verpflichtet sein, einem Kunden eine Rückerstattung zu leisten, und wenn entweder der Kunde oder das Unternehmen den Reisevertrag gemäß Artikel 13 bis 15 gekündigt haben, leistet das Unternehmen diese Rückerstattung innerhalb des 7. Tages ab dem nächsten Tag der Stornierung, wenn die Rückerstattung vor Beginn der Tour erfolgt, und innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag nach Ende der Tour, wie im Vertrag festgelegt, im Falle einer Reduzierung oder Stornierung nach Startdatum der Tour. Sollten jedoch Kosten wie Stornogebühren, Vertragsstrafen usw. anfallen, die das Unternehmen für nicht erbrachte Leistungen aufgrund der Tourstornierung bereits gezahlt hat oder zahlen muss, gehen diese Kosten zu Lasten des Kunden.

2. Der Kunde muss innerhalb eines Monats nach dem geplanten Reisebeginn eine Rückerstattung beim Unternehmen beantragen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Tourgutscheine zurückzugeben, wenn er eine Rückerstattung für besagte Tourgutscheine (sofern erhalten) beantragt. Andernfalls ist das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage, eine Rückerstattung vorzunehmen.

  1. Reiseleiter

1. Englischsprachiger Reiseleiter

Ein englischsprachiger Reiseleiter begleitet die Tour während der gesamten Dauer des Reiseplans. Der Reiseleiter erbringt grundsätzlich die für einen reibungslosen Reiseablauf notwendigen Leistungen, um den in der Vertragsurkunde vorgeschriebenen Reiseablauf in Gang zu halten. Kunden müssen den Anweisungen des Reiseleiters folgen, um den sicheren und reibungslosen Ablauf des Reiseplans aufrechtzuerhalten. Der Reiseführer soll seine Leistungen grundsätzlich von 8:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung stellen.

2. In Fällen, in denen Reiseleistungen aufgrund von schlechtem Wetter oder anderen Bedingungen während unbegleiteter Teile der Reise geändert werden müssen, ist der Kunde dafür verantwortlich, die erforderlichen Leistungen in eigenem Namen zu arrangieren.

  1. Haftung des Unternehmens und Ausnahmen

1. Das Unternehmen ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung einer Tour verantwortlich. Die vom Unternehmen angebotenen Touren finden im Freien statt und sind zwangsläufig mit gewissen Risiken verbunden. Der Kunde nimmt an allen Touraktivitäten auf eigenes Risiko teil und es wird erwartet, dass er über eine angemessene Reiseversicherung verfügt (siehe Artikel 22). Von jedem Tourteilnehmer wird ein hohes Maß an Vorsicht erwartet. Besondere Umstände einer Tour können eine Änderung der Reiseroute erforderlich machen. Wenn möglich, wird in Absprache mit den Kunden eine alternative Aktivität angeboten. Der Reiseleiter behält sich das Recht vor, den Reiseverlauf während der Tour aufgrund unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Kunden gefährden könnten (z. B. plötzlicher Wetterwechsel, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken. Die Kunden nehmen an einer Outdoor-Aktivität teil, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer Standard-Pauschalreise bieten kann. Das Unternehmen stellt sicher, dass der Reiseleiter am ersten Tag der Wanderveranstaltung eine entsprechende Sicherheitseinweisung an alle Kunden durchführt.

2. Sollte das Unternehmen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß den Bedingungen seines Reisevertrags dem Kunden vorsätzlich oder durch vorsätzliche Fahrlässigkeit oder Verschulden Schaden zufügen, haftet das Unternehmen für diesen Schaden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Schadensmeldung innerhalb von 6 Monaten, gerechnet ab dem Tag nach Eintritt des Schadens, erfolgt.

3. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die dem Kunden gemäß vorstehendem Punkt 1. entstehen, insbesondere wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

1) Schäden, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde die Anweisungen des Reiseleiters nicht befolgt, oder Schäden, die von anderen Reiseteilnehmern oder Dritten verursacht wurden.

2) Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen und Änderung oder Stornierung des Reiseplans aufgrund solcher Ursachen.

3) Unfälle während des Transports oder der Unterbringung, Brandschäden.

4) Einstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Transport- oder Unterkunftseinrichtungen und Änderung oder Stornierung des Reiseplans aus solchen Gründen.

5) Anordnungen montenegrinischer oder ausländischer Regierungen, Einwanderungsbestimmungen, Isolierung aufgrund von Infektionskrankheiten und Änderung oder Stornierung des Reiseplans aufgrund solcher Ursachen.

6) Unfälle während der freien Aktivität des Kunden.

7) Lebensmittelvergiftung.

8) Diebstahl.

9) Verspätungen, Unterbrechungen, Änderungen des Zeitplans und der Route in Bezug auf Transporteinrichtungen sowie Änderungen des Reiseplans und/oder verkürzte Aufenthalte am Zielort aufgrund solcher Ursachen.

  1. Haftung des Kunden

Das Unternehmen fordert den Kunden auf, das Unternehmen für Verluste zu entschädigen, die ihm durch vorsätzliche Fahrlässigkeit, Verschulden, Verhalten gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten oder Verletzung von Bestimmungen im Reisevertrag des Unternehmens entstehen (siehe auch Artikel 18-3).

1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die vom Unternehmen erhaltenen Informationen zu nutzen und die Einzelheiten seiner Rechte/Pflichten sowie die Einzelheiten der Reisebedingungen zu verstehen.

2. Der Kunde ist für die Buchung eines Flugtransfers nach Montenegro selbst verantwortlich. Die Ankunft in Montenegro sollte vor oder am Tourstartdatum und die Abreise aus Montenegro am oder nach dem Tourenddatum erfolgen. Das Unternehmen unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Suche nach dem optimalen Airline-Transfer.

3. Entsteht dem Unternehmen ein Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden, so hat der Kunde den Schaden zu ersetzen.

4. Wenn der Kunde nach Beginn der Tour feststellt, dass die erbrachte Tourleistung von der im Reisevertrag festgelegten abweicht, ist der Kunde verpflichtet, die Abweichung dem Unternehmen unverzüglich zu melden. Dies gilt nicht für Reiseplanänderungen aufgrund der in Artikel 18-1 erläuterten Gründe.

5. Das Unternehmen kann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, wenn der Kunde während der Dauer der Tour aufgrund von Krankheit, Verletzung usw. behandelt werden muss. Falls das Unternehmen für die Ursache der Krankheit, Verletzung usw. nicht verantwortlich ist, muss der Kunde alle Kosten für diese Maßnahmen tragen und die Zahlungen auf der vom Unternehmen ausgewiesenen Art und Termin leisten.

6. Wenn der Kunde die vom Unternehmen bereitgestellten Tourgutscheine (falls vorhanden) verliert, trägt der Kunde die Kosten und Gebühren (inklusive Versand), die zur Neuausstellung dieser Gutscheine verwendet werden. Die Gebühren und Änderungen entsprechen den Tarifen der Versandeinrichtungen.

  1. Buchungsgarantie für den Reiseplan

1. Sollten wesentliche Änderungen des Inhalts des Reisevertrags, wie in der linken Spalte der folgenden Tabelle angegeben, eintreten (mit Ausnahme der unter 1) bis 3) unten genannten Änderungen), berechnet das Unternehmen die Änderungsentschädigung durch Multiplikation der Reisegebühren mit der in der rechten Spalte der Tabelle angegebenen Rate und erstattet diese dem Kunden innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem die Tour endet. Wenn es jedoch offensichtlich ist, dass aufgrund dieser Änderungen eine Haftung gemäß Artikel 18-2 eintritt, zahlt das Unternehmen den Betrag nicht als Entschädigung für Änderungen, sondern entweder als Teil oder als Gesamtbetrag der Entschädigung für Schäden.

1) Das Unternehmen leistet keine Entschädigung für Änderungen, wenn sie aus folgenden Gründen eintreten:

a) Schlechtes Wetter und Naturkatastrophen, die den Reiseverlauf behindern.

b) Krieg.

c) Zivile Unruhen.

d) Behördliche Anordnungen.

e) Aussetzung von Dienstleistungen, die Beförderung, Unterbringung usw. betreffen, wie z. B. Stornierung, Unterbrechung, Einstellung usw.

f) Erbringung von Beförderungsdiensten abweichend vom ursprünglichen Fahrplan aufgrund von Verspätungen oder Fahrplanänderungen.

g) Notwendige Maßnahmen zur Verhinderung von Tod oder Körperverletzung des Kunden.

h) Jegliche Änderungen, die dem Kunden zugeschrieben oder von ihm veranlasst wurden.

2) Sollte der Reisevertrag gemäß den Artikeln 12 bis 15 storniert werden und sollten Änderungen in solchen stornierten Teilen erfolgen, zahlt das Unternehmen keine Entschädigung.

3) Auch wenn wesentliche Änderungen des Inhalts des Reisevertrags vorgenommen werden, wie in der linken Spalte der folgenden Tabelle angegeben, zahlt das Unternehmen keine Entschädigung, wenn Änderungen im endgültigen Reiseplan vorgenommen werden und die Änderungen im Umfang der Dienstleistungen liegen wie in Tourbroschüren angegeben.

2. Ungeachtet des vorstehenden Punktes 1 ist der maximale Entschädigungsbetrag für Änderungen, der vom Unternehmen im Rahmen eines organisierten Reisevertrags gezahlt wird, der Reisepreis multipliziert mit 10 %. Dieses Geld wird jedoch nicht ausgezahlt, wenn der Gesamtbetrag weniger als 10 Euro beträgt.

3. Wenn die Umstände dies erfordern, wird das Unternehmen zwecks Schadloshaltung dem Kunden wirtschaftliche Vorteile in Höhe von Entschädigungsgeldern oder Schadensersatz anstelle einer Barzahlung anbieten, wenn der Kunde dem zustimmt.

4. Wenn sich herausstellt, dass das Unternehmen für die Änderungen gemäß Artikel 18-2 verantwortlich ist, nachdem das Unternehmen die gemäß vorstehendem Punkt 1 vorgenommenen Änderungen kompensiert hat, zahlt das Unternehmen dem Kunden den in Artikel 18 genannten Schadensersatz nach Abzug der bereits gemäß im Punkt 1 gezahlten Summe.

5. Das Unternehmen leistet keine Entschädigung, wenn sich die Reihenfolge, in der die Tourleistungen erbracht werden, von der ursprünglich festgelegten Reihenfolge ändert, in der alle Leistungen während der Tour erbracht wurden.

Änderungen, für die das Unternehmen eine Entschädigung zahlen muss
Höhe der Entschädigung für Änderungen (Reisepreis multipliziert mit dem folgenden Prozentsatz pro Vorfall)
(1) Änderung des Tourbeginns oder -endes gemäß Tourangebot
Benachrichtigung des Kunden bis einen Tag vor Tourbeginn: 1,5 %, Benachrichtigung des Kunden nach Tourbeginn: 3,0 %
(2) Änderungen des Zielortes oder des Eintritts in touristische Orte und/oder Einrichtungen, die im Tourangebot angegeben sind (gilt nur für den Besichtigungsteil einer Tour)
Benachrichtigung des Kunden bis zum Tag vor Tourbeginn: 1,0 %, Kunde wird nach Tourbeginn mitgeteilt: 2,0 %
(3) Änderung der Unterkunftsmöglichkeit laut Reiseangebot
Mitteilung an den Kunden bis zum Tag vor Reisebeginn: 1,0 %, Mitteilung an den Kunden nach Reisebeginn: 2,0 %
(4) Änderung der Zimmerkategorie von Hotels etc., deren Ausstattung gemäß Reiseangebot
Mitteilung an den Kunden bis zum Tag vor Reisebeginn: 1,0 %, Mitteilung an den Kunden nach Reisebeginn: 2,0 %

Anmerkung 1: Falls Änderungen zwischen den Angaben im Reiseangebot und denen im endgültigen Reiseplan oder zwischen den Angaben im endgültigen Reiseplan und den tatsächlich erbrachten Reiseleistungen auftreten, wird jede Änderung entsprechend als eine Änderung gehandhabt.

Anmerkung 2: Für Beherbergungsbetriebe – eine Änderung pro Übernachtung und für die Besichtigungsleistungen eine Änderung pro Gegenstand.

Anmerkung 3: Sollten die in (3) und (4) genannten Änderungen pro Übernachtung mehrfach auftreten, gelten diese Änderungen dennoch als eine Änderung pro Übernachtung.

Anmerkung 4: Bei Namensänderungen von Beherbergungsbetrieben gemäß (3) gelten diese als Änderungen, wenn die Einrichtungen selbst geändert wurden.

Anmerkung 5: In Bezug auf Änderungen des Firmennamens, die an Unterkunftseinrichtungen vorgenommen wurden, gelten Änderungen, einschließlich Erhöhungen auf eine höhere Stufe der Einrichtung, nicht.

  1. Korrespondenzvertrag

Wenn das Unternehmen einen Antrag von einem Kreditkarteninhaber (im Folgenden als „Mitglied“ bezeichnet) eines Kreditunternehmens erhält, mit dem wir auch zusammenarbeiten, basierend auf den Bedingungen „Zahlung von Reisekosten, Stornierungsgebühren usw. ohne Unterschrift des Mitglieds“ (im Folgenden Korrespondenzvertrag genannt), weichen die Reisebedingungen von den gewöhnlichen Reisebedingungen in folgenden Punkten ab:

1. Grundlage eines Vertrages sind „reisegeschäftsbezogene Bestimmungen, die für den Abschluss eines Reisevertrages per Korrespondenz verwendet werden, bedeutet Vertrag“.

2. Ein Vertrag kommt zum Zeitpunkt der Zustimmung der Gesellschaft bei telefonischer Antragstellung und der Einwilligungserklärung der Gesellschaft bei anderen Kommunikationsmitteln zustande. Bei der Antragstellung sind Angaben zu „Mitgliedsnummer, Ablaufdatum der Karte“ etc. zu machen.

3. Als „Karteneinsatzdatum“ gilt der Tag der Bezahlung bzw. Rückzahlung der Reisegebühr etc. Als Karteneinsatzdatum für den Reisepreis gilt das „Datum des Vertragsabschlusses“. Das Kartennutzungsdatum für Stornierungsgebühren ist “der Tag, an dem die Stornierung eines Vertrages beantragt wird (wenn eine Stornierungsanfrage am oder nach dem Kartennutzungsdatum für Reisegebühren gestellt wird, erfolgt die Rückzahlung innerhalb von sieben Tagen ab dem Tag nach der Anfrage).

4. Wenn die Zahlung mit der Kreditkarte, die ein Mitglied beantragt, aus einem Kreditgrund usw. nicht erfolgen kann, kündigt das Unternehmen den Korrespondenzvertrag und hat Anspruch auf den gleichen Betrag wie die oben genannten Stornierungsgebühren als Zahlung für Schäden, die durch eine Vertragsverletzung verursacht wurden.

  1. Empfehlung für internationale Reiseversicherung

Während der Reise können Verletzungen hohe Summen an Behandlungskosten oder Transportkosten verursachen. Unfälle können auch Schadensersatz- und Schadensersatzforderungen in Höhe, die beim Täter schwer einzutreiben ist. Um sich gegen solche Fälle abzusichern, empfiehlt das Unternehmen dem Kunden, eine Auslandsreiseversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen oder rechtzeitig zu beantragen.

  1. Gültigkeit der Reisebedingungen und Gebühren

Die in den Angeboten angegebenen Reisebedingungen und Reisegebühren gelten ab dem 1. Januar 2023.

  1. Andere

1. Der Kunde trägt die Kosten, die entstehen, wenn er die persönliche Begleitung eines Reiseleiters zu Zwecken wie Einkaufsführung usw. verlangt, Kosten, die durch Verletzung oder Krankheit des Kunden, die Rückgabe von verlorenem Gepäck oder geschuldete Gegenstände entstehen auf persönliches Verschulden sowie durch eigenverantwortliches Handeln eingetretene Änderungen.

2. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für Entscheidungen über einzelne Einkäufe in Souvenirläden, auch wenn diese vom Unternehmen oder ihren örtlichen Reiseleitern vorgestellt werden.

3. Unter keinen Umständen wird das Unternehmen eine Tour wiederholen.